Wer auf einem Sportboot eine Sprechfunkanlage für den Seefunk oder Binnenschifffahrtsfunk installieren und betreiben möchte benötigt hierfür eine Erlaubnis, in Form eines Sprechfunkzeugnisses und einer Frequenzzteilungsurkunde der Bundesnetzagentur. Der Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Sportbooten ohne ein enstprechendes Funkzeugnis ist verboten …
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