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CharternAus dem Lexikon & Glossar von ostsee-marinas.de In der Schifffahrt wird für den Begriff Mieten der Begriff Chartern verwendet. Chartern heißt, der Eigentümer überlässt für bestimmte Zeit sein Boot jemanden anderen gegen Bezahlung. Die Bedingungen werden in einem Chartervertrag geregelt. Mietet man eine Segelyacht oder eine Motoryacht, wird der Begriff Yachtcharter verwendet. Es gibt zahlreiche Charteranbieter an der Ostsee, mit einer riesigen Auswahl an Charterschiffen in verschiedenen Häfen entlang der Ostseeküste.
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