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Der SportbootführerscheinIn Deutschland gibt es keine einheitliche Führerscheinpflicht für Sportboote unter Segel. An der Küste und auf den Seeschifffahrtstraßen benötigt man zum Segeln - aus gesetzlicher Sicht - in der Regel keinen Sportbootführerschein. Auf einigen Binnengewässern hingegen ist zum Führen von Segelfahrzeugen ab einer bestimmten Segelfläche ein amtlich anerkannter Führerschein für Segelboote pflicht. Ab einer Antriebsleistung von fünfzehn PS an der Welle ist beim Führen von Sportbooten auf den Binnen- und Seeschiffahrtstraßen in Deutschland ein amtlich anerkannter Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis gesetzlich vorgeschrieben. Egal ob mit oder ohne Segel. Viele Bootsvermieter verlangen einen Führerschein für Sportboote, wenn man dort ein Segel- oder Motorboot ausleihen möchte, egal ob er gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. Sportbootführerschein Binnen und See für Segel und MotorAmtlich anerkannte Sportbootscheine sind der "Sportbootführerschein Binnen" (SBF Binnen) für die Binnengewässer und der "Sportbootführerschein See" (SBF See) für die Seeschifffahrtstraßen. Während es beim SBF See keinen Unterschied macht, ob das Sportboot auch unter Segel geführt wird und wie groß das Schiff ist, gibt es beim SBF Binnen eine Variante "unter Segel und Motor" und eine Variante "nur unter Motor" mit jeweils unterschiedlichem Prüfungsumfang. Außerdem gilt der Binnen-Schein nur für Sportboote mit einer maximalen Länge von 15 Metern ohne Ruder und Bugspriet. Sportschifferscheine - Privat freiweillig; für gewerbliche Zwecke pflichtZusätzlich zum amtlich anerkannten Sportbootführerschein See gibt es weiterführende amtlich anerkannte Sportschifferscheine, die eine höhere Befähigung auf See nachweisen als der SBF See. Dies sind der Sportküstenschifferschein (SKS) für den Küstenbereich bis 12 Seemeilen, der Sportseeschifferschein (SSS) für bis zu 30 Seemeilen von der Küste und der Sporthochseeschifferschein (SHS) für die weltweite Fahrt. Für privat genutzte Sportboote sind die Sportschifferscheine freiwillige, zusätzliche Befähigungsnachweise. Sie sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalls oder einer Kollision lässt sich mit Ihnen allerdings die Befähigung zu Führen von Sportbooten im jeweiligen Gebiet nachweisen. Ohne diese Nachweise können Fehler als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden und der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Für gewerblich genutzte Sportboote ist ein Sportschifferschein für das jeweilige Fahrtgebiet gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich ergeben sich aus der Anlage 4 der SeeSpBootV weitere Besatzungserfordernisse. Das heißt: Je nach Fahrtgebiet und größe des Sportbootes muss, neben dem Skipper, auch ein Teil der Besatzung im Besitz eines Sportschifferscheins sein Sportbootschulen für SportbootführerscheineIn unserem Verzeichnis für Sportbootschulen finden Sie Segelschulen und Motorbootschulen, bei denen Sie Ausbildungskurse für Sportbootführerscheine und Sportschifferscheine machen können: |
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