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AnkerwacheAus dem Lexikon & Glossar von ostsee-marinas.de Liegt ein Schiff vor Anker, wird eine Ankerwache vorgenommen, welche der Sicherheit des Schiffes, der Besatzung und anderen Wasserfahrzeugen dient. In der Seeschifffahrt ist die Ankerwache vorgeschrieben. Bei der Ankerwache muss darauf geachtet werden, das sich der Anker nicht durch Seegang, Wind und Strömung löst. Bei der Ankerwache ist auch darauf zu achten, dass sich andere Schiffe nicht auf Kollisionskurs mit dem vor Anker liegenden Schiff befinden. Droht Gefahr, ist die Ankerwache verpflichtet, die Gefahr abzuweden zum Beispiel durch Alarmierung der Besatzung, um dann ein neues Ankermanöver durchzuführen.
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