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LandgangAus dem Lexikon & Glossar von ostsee-marinas.de Landgang nennt man das Verlassen eines Schiffes, um sich länger an Land aufzuhalten. Z.B. um Besorgungen oder einen Ausflug zu machen. In der Berufsschifffahrt hat der Landgang eine wichtige Bedeutung, da Mannschaftsmitglieder oft erst nach wochenlanger Reise in einem entfernten Hafen an Land gehen dürfen. Für den Landgang benötigen berufliche Seefahrer die Erlaubnis der Schiffsführung. Wenn es die Situation auf einem Schiff nötig macht, kann der Landgang auch mal komplett ausfallen und man bekommt vielleicht erst nach Monaten wieder festen Boden unter den Füßen.
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