Wer auf einem Sportboot eine Sprechfunkanlage für den Seefunk oder Binnenschifffahrtsfunk installieren und betreiben möchte benötigt hierfür eine Erlaubnis, in Form eines Sprechfunkzeugnisses und einer Frequenzzteilungsurkunde der Bundesnetzagentur. Der Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Sportbooten ohne ein enstprechendes Funkzeugnis ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet. Ist auf einem Sportboot eine Funkanlage installiert, muss per Gesetz der Schiffsführer(!) im Besitz der Berechtigung zum Betrieb der Funkanlage und zur Teilnahme am Funkverkehr sein. Auf gewerblich genutzten Yachten über 12m Länge (z.B. Charterboote) gehört eine Funkbetriebsanlage zur Ausrüstungspflicht. Auf den Binnenschifffahrtstraßen dürfen Sportboote ohne Funk und Radar bei unsichtigem Wetter nur eingeschränkt bzw. gar nicht fahren.
Für die Teilnahme beim UKW Seefunk mit dem Global Maritime Distress and Safety System (GMDDS) ist mindestens das beschränkt gültige Seefunkzeugnis (SRC) notwendig und für die Teilnahme am Binnenfunk das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
SRC und UBI in einem Funkkurs günstiger
Oft werden beide Funkscheine gebraucht, da Küstengewässer und Binnenschifffahrtstraßen befahren werden sollen und die Funkanlage nicht einfach ausgebaut werden kann. Es liegt daher nahe, das Seefunkzeugnis und das Binnenfunkzeugnis in einem Rutsch gemeinsam zu machen. Da beide Funkzeugnisse auf ähnlichen Basiswissen aufbauen und sich nur in kleinen Teilen unterscheiden kann der gesamte Stoff für beide Funkscheine in einem Kompaktkurs untergebracht werden, der dadurch günstiger wird als zwei einzelne Funkkurse. Zusätzlich spart man Gebühren für die Prüfung, die in Kombination günstiger ist.
Die Sportbootschule Nautilus aus Hamburg bietet Funkkurse für das SRC und UBI Sprechfunkzeugnis als Kompaktkurse in Hamburg Bramfeld an. An einem Wochenende lernen Sie in Theorie und Praxis alles, was Sie für den Erwerb des beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses und dem Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk wissen müssen. Hierfür werden die selben Funkanlagen verwendet, die auch von den Prüfungsausschüssen verwendet werden.