Funkbetriebszeugnis Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
UBI ist das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Dieses Zeugnis befähigt zum Bedienen einer UKW Binnenfunkanlage auf allen Binnengewässern. Ist ein Sportboot, welches sich auf Binnenschifffahrtstraßen bewegt, mit einer betriebsfähigen UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet, muss der Schiffsführer im Besitz eines Funkbetriebszeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk sein.
Die Prüfung zum Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt
Der theoretische Teil der UBI Prüfung umfasst 130 Fragen die auf 12 Bögen verteilt sind. Beantwortet werden müssen 34 Fragen in 60 Minuten. Wurden mindestens 42 Punkte erreicht hat man die Prüfung bestanden. Alles unter 42 Punkten ist nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht möglich. Außerdem wird noch eine Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung in Deutsch aufgenommen und dann mit Hilfe der Buchstabiertafel abgegeben.
In der Praktischen Prüfung wird die Verkehrsabwicklung mit einer UKW Binnenschiffsanlage abgefragt. Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt. Geprüft werden die Grundfunktionen wie Kanalwahl, Sendeleistung und Sqelch, die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks wie Not-, Dringlichkeits-, Sicherheit- und Routineverkehr.
UBI Funkzeugnis als Zusatzprüfung
Wurde vorher das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC oder das UKW Funkbetriebszeugnis SRC erworben, wird die UBI Prüfung durch eine Zusatzprüfung abgelegt. Bei der Zusatzprüfung enthält der Fragenkatalog nur 84 Fragen. Beantwortet werden 16 Fragen in einem Fragebogen. Maximal sind 25 Punkte erreichbar. Bei weniger als 20 Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung ist auch hier nicht vorgesehen.
In der praktischen Zusatzprüfung werden nur noch die Verkehrsabwicklungen in Deutsch geprüft. Wie Not-, Dringlichkeits-, Sicherheit- und Routineverkehr im Binnenschifffahrtsfunk und der Anruf an eine bzw. alle Funkstellen und die Beantwortung eines Anrufes .
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für die UBI Prüfung
- Mindestalter 15 Jahre 9 Monate
- 1 Passbild
- Kopie des Personalausweises
- Kopie eines vorhandenen Sprechfunkgzeugnisses SRC oder LRC (Wenn vorher erworben)
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