Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK / Kiel Canal) auf ostsee-marinas.de
Revierinformationen für Sportbootfahrer, Sportboothäfen (Yachthäfen), Befahrensregeln, Geschwindigkeiten und Schleusen (mit Bildern)

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Der Nord Ostsee Kanal von Brunsbüttel nach Kiel

Nord-Ostsee-Kanal (NOK) - International: Kiel Canal

Der Nord-Ostsee-Kanal, kurz NOK, verbindet über die Elbmündung bei Brunsbüttel die Nordsee mit der Ostsee in der Kieler Bucht. Der etwa 100 Kilometer lange NOK ist eine der meistbefahrenen künstlichen Seeschifffahrtstraßen der Welt und die Hauptverkehrsader von Nordeuropa. Durch den Nord-Ostsee-Kanal, der international "Kiel Canal" heißt, werden ca. 400 Seemeilen eingespart, die beim Umfahren des Kap Skagen (Dänemark) anfallen würden. Er gilt als als Tor zur Ostsee und schließt Skandinavien sowie die Baltischen Staaten an den Weltverkehr an.

> Sportboote auf dem NOK
> Befahrensregeln und Geschwindigkeiten
> Liegeplätze / Sportboothäfen
> Schleusen im NOK
> Kanalgebühren & Anmeldeformalitäten
> Tankstellen
> Entstehung des Nord-Ostsee-Kanal
> Erweiterungen und Umbauten des NOK

Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Der Nord-Ostsee-Kanal wird überwiegend für die Passage großer Schiffe verwendet. Sportboote können den NOK ebenfalls befahren. Allerdings gelten besondere Befahrensregelungen und Einschränkungen für Sportboote. So darf der NOK, bis auf wenige Ausnahmen, ausschließlich für die Durchfahrt genutzt werden und es gibt fest vorgegebene Zeiten, in denen Sportboote ohne Lotsen den Kanal befahren dürfen.

Befahrensregeln für Sportboote

Sportfahrzeuge dürfen die Zufahrten und den Nord-Ostsee-Kanal lediglich zur Durchfahrt und nur während der Tagfahrzeiten benutzen. Bei verminderter Sicht ist das befahren mit Sportbooten verboten. Dies gilt nicht bei Annahme eines Lotsen oder für das Aufsuchen der für Sportfahrzeuge zugelassenen Liegestellen im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau und im Binnenhafen Brunsbüttel oder das beim Schleusenmeister angemeldete Ausschleusen zur Elbe. Sportfahrzeuge, die ihren ständigen Liegeplatz im oder ihren Lagerplatz unmittelbar am Nord-Ostsee-Kanal zwischen den Schleusen haben und auf dem Nord-Ostsee-Kanal fahren wollen, benötigen einen vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellten Fahrtausweis. Sportfahrzeuge müssen ihre Kanalfahrt so einrichten, dass sie vor Ablauf der Tagfahrzeit eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können. Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge in den Weichengebieten hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen. Beim Vorbeifahren an festgemachten Fahrzeugen ist auf Schraubenstrom zu achten.

Auf dem NOK sind die entsprechenden UKW-Kanäle abzuhören:

UKW-Kanal 13 (Ruf Kiel-Kanal I) Schleusenbereich Brunsbüttel
UKW-Kanal 2 (Ruf Kiel-Kanal II) Strecke Brunsbüttel - Breiholz
UKW-Kanal 3 (Ruf Kiel-Kanal III) Strecke Breiholz - Kiel-Holtenau
UKW-Kanal 12 (Ruf Kiel-Kanal IV) Schleusenbereich Kiel-Holtenau

Der gesamte Kanal wird ständig überwacht. Der Schiffsverkehr der Berufsschifffahrt wird durch Ausweichstellen (den sogenannten Weichen) reguliert. Fahrzeuge werden in je nach Größe und Ladung in sogenannte Verkehrsgruppen unterteilt. Sportboote gehören zur Verkehrsgruppe 1. Bei bestimmten Verkehrsverhältnissen müssen Fahrzeuge (auch Sportboote) an den Weichen warten. Eine Missachtung der Lichtsignale, die die Weiterfahrt aus den Weichen verbieten, wird verfolgt und kann teuer werden.

Im NOK muss soweit wie möglich rechts gefahren werden. In bestimmten Strecken ist der Mindestabstand vom Ufer durch Sichtzeichen angegeben. Beim Vorbeifahren von Schiffen ist wegen der dabei auftretenden Sogwirkung besondere Vorsicht geboten.

Höchstgeschwindigkeiten Kiel Canal

Die Hochstgewindigkeit auf dem Kanal beträgt 15 km/h über Grund und ist unbedingt einzuhalten. Bereits ab 1 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung werden Verstöße verfolgt und bei mehr als 3 km/h zu viel kann es schnell teuer werden.

Segeln auf dem NOK

Das Segeln ist auf dem Nord-Ostsee-Kanal verboten. Dies gilt nicht im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau vor den Alten Schleusen, außerhalb des Fahrwassers auf dem Borgstedter See, dem Audorfer See und dem Obereidersee. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich die Segel setzen.

Wasserskilaufen, Wassermotorradfahren und Segelsurfen ist auf dem NOK grundsätzlich verboten.

Sportboothäfen und Liegestellen für Sportboote

Als Liegestellen für Sportfahrzeuge gelten:

  1. der Yachthafen Brunsbüttel (km 1,8)
  2. die Ausweichstelle Brunsbüttel-Nordseite (km 2,7)
  3. Liegestelle in der Wendestelle der Weiche Dückerswisch-Nordseite (km20,7)
  4. Liegestelle vor der Gieselau-Schleuse (Einfahrt bei km 40,5)
  5. Liegestellen im Obereidersee mit Enge (Einfahrt bei km 66)
  6. Liegestellen im Borgstedter See (Einfahrt bei km 70)
  7. Reede im Flemhuder See (Einfahrt bei km 85,4)
  8. der Yachthafen Kiel-Holtenau (km 98,5)

Die Benutzung der Liegestellen 3, 4 und 7 ist nur für eine Nacht gestattet.

Schleusen im NOK

Sportboote benutzen überwigend die alten Schleusen, die sich, in den Kanal einlaufen, jeweils auf der Steuerbord-Seite befinden. Als Einfahrtsignal gilt für Sportboote ein weißes unterbrochenes Licht. Es gilt immer nur für die jeweilige Schleusenkammer! Im Schleusenbereich ist das Rauchen und offenes Licht verboten.

Kanalgebühren & Anmeldeformalitäten

Sportfahrzeuge, welche den NOK in westlicher oder östlicher Richtung durchfahren, entrichten die Kanalgebühren in Kiel-Holtenau beim Schleusenmeister der Alten Schleuse bzw. beim Zeitungskiosk der Neuen Schleuse. In Brunsbüttel soll hierfür am Gebührenanleger oder im Yachthafen festgemacht werden. Alle Sportfahrzeuge, welche den NOK nur auf einer Teilstrecke befahren, entrichten die Gebühren an der Eingangs- oder Ausgangsschleuse.

Sportfahrzeuge, welche ihren ständigen Liegeplatz im NOK zwischen den Schleusen haben und dort fahren wollen, benötigen einen vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellten Fahrtausweis.

Tankstellen entlang des Kanals

In der Regel sind die Tankstellen Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstags Vormittag geöffnet. Sonntags haben die Tankstellen zu.

  • Brunsbüttel (hinter den Schleusen), km 1
  • Borgstedter See – Schreiber Marina, km 67.5
  • Rensburg

> Tankstellen für Sportboote an der Ostsee

Die Entstehung des Nord-Ostsee-Kanal (früher Kaiser-Wilhelm-Kanal)

Bereits 1848 entstanden die ersten Pläne für einen Kanal zwischen Nord- und Ostsee. Erst 30 Jahre später fand der Hamburger Kaufmann Dahlström mit seinen Vorstellungen Anklang. Aus den Vorstellungen wurden dann Pläne, so dass 1886 das Gesetz zum Bau eines Kanals verabschiedet wurde.

Die Grundsteinlegung für den NOK erfolge am 03. Juni 1887 durch Kaiser Wilhelm I. in Kiel. Etwa 9000 Arbeiter waren mit dem Bau des knapp 100 Kilometer langen, 67 Meter breiten und neun Meter tiefen Rinne beschäftigt. Um den Kanal gegen die starken Wasserstandschwankungen zu schützen, wurden an den Enden in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau Schleusenanlagen installiert. 1895 wurde der Kanal fertiggestellt und die Nord-Ostsee-Verbindung in Anwesenheit von Kaiser Wilhelm II. unter dem Namen "Kaiser Wilhelm Kanal" in Betrieb genommen. Erst 1948 wurde der Kaiser-Wilhelm-Kanal in "Nord-Ostsee-Kanal", kurz NOK, umbenannt.

Erweiterungen und Umbauten des NOK

Bereits 1907 wurde mit der ersten Erweiterung des Kanals begonnen, da die Schiffe immer größer wurden und die Kapazitäten des Kanals an ihre Grenzen stießen. 7 Jahre später war der erste Erweiterungsbau abgeschlossen.

 

Quellen und weitere Informationen:

Offizielle NOK Website
Merkblatt für Sportboote auf dem NOK
SeeSchStrO 7. Abschnitt Ergänzungen NOK (elwis.de)
Artikel zum NOK von Mathias Lintl (1996)

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