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Logbuch - Das Seetagebuch oder SchiffstagebuchEin Logbuch ist ein Tagebuch für Seefahrer, in dem in regelmäßigen Abständen oder ereignisabhängig alle, für das Schiff, die Mannschafft und die Fahrt wichtigen Daten, Ereignisse und Beobachtungen eingetragen werden. Hierzu gehören zum Beispiel der jeweilige Standort, Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes, aktuelle Wetterdaten und Wettervorhersagen für das zu befahrene Gebiet sowie Angaben zur Segelführung. Aber auch statistische Daten wie der Füllstand in den Treibstoff- und Frischwassertanks, Motorbetriebsstunden und die tägliche Kontrolle von Maschine und Schiff sowie aufgetretene Störungen und Defekte sollen im Logbuch verzeichnet werden. Das Logbuch ist nicht nur eine schöne Reiserinnerung sondern auch ein amtliches Dokument, welches im Falle einer gerichtlichen Untersuchung für oder gegen den Skipper eingesetzt werden kann. Die Pflicht zum Führen eines Logbuchs / Seetagebuchs auf SportbootenEine eindeutige Pflicht zur Führung eines Seetagebuchs ergibt sich bei Sportbooten auf "Auslandfahrt" durch das internationale SOLAS Abkommen, welches in Regel 28 (kapitel V) vorschreibt:
Bei der Logbuchpflicht für Sportboote im Küstenbereich streiten sich die Geister. In der Broschüre "Sicherheit auf dem Wasser" vom Bundesminiterium für Verkehr, Bau & Stadtentwicklung heißt es:
Der Lehrbuchautor Dr. Rolf Dreyer bemängelt hier zurecht, dass die Regelungen aus dem Merkblatt des BmVBS sich nicht nachvollziehbar aus den Gesetzen ableiten lassen und er sie deshalb als Gängelei empfindet. Auch weist er folgerichtig darauf hin, dass bei einer konsequenten Anwendung der Regelungen kleine Paddelboote und Schlauchboote mit Insassen in Badehose ebenfalls zur Führung eines Logbuches verpflichtet sind. Folgt man einer (älteren) Diskussion im "YACHT" Forum stellt sich auch die Frage, wie Sinnvoll ein Logbuch für eine kurze Fahrt entlang der Küste oder bei einen Törn auf der Elbe ist. Aus unserer Sicht - und im Sinne der "Guten Seemannschaft" - sollte jeder Skipper zumindest ein "einfaches" Schiffstagebuch führen. Wie oft und in welcher Form die Einträge gemacht werden, kann vom befahrenen Gebiet, der länge der Reise, der Crew und anderen Faktoren abhängig gemacht werden. Bei einer kurzen Fahrt in der Kieler Förde, bei schönem Wetter, reichen sicherlich wenige Angaben wie Datum, Fahrtziel und die Kontrolle von Schiff und Maschine aus. Auf Charteryachten sollte immer ein Logbuch geführt werden, da durch den gewerblichen Zweck eine Pflicht zur Führung per Gesetz gegeben ist. Viele Vercharterer machen die Rückzahlung der Kaution u.a. auch von der Rückgabe des ausgefüllten Logbuchs abhängig. Welche Eintragungen im Seetagebuch müssen gemacht werden?Auch wenn im Allgemeinen eine Pflicht zur Führung von Seetagebüchern bei Sportbooten auf den Seeschifffahrtstraßen und auf Hoher See angenommen werden kann, gibt es keine Vorschrift über die Art und den Umfang der Eintragungen. Im Merkblatt des BmVBS heisst es offiziell:
Das heißt: Der an Bord Verantwortliche (meist der Skipper) muss selbst entscheiden, wie und in welchem Umfang Eintragungen vorgenommen werden. Wenn Einträge gemacht werden dürfen diese nicht mehr entfernt oder unleserlich gemacht werden. Angefertigte Schiffstagebücher müssen mindestens drei Jahre (beim Eigentümer oder Vercharterer) aufbewahrt werden. Gebundenes Logbuch oder Loseblattsammlung?Die Vorschriften zum Führen eines "ordentlichen" Schiffstagebuchs geben vor dass das Tagebuch so gestaltet sein muss, dass die Seiten fortlaufend sind (kann z.B. durch die Angabe "Seetag Nr X" erfolgen). Das heraustrennen von Seiten ist nicht zulässig. Eine Loseblattsammlung wird somit nicht als echtes Logbuch gelten und kann beanstandet oder nicht anerkannt werden. Im Falle der Pflicht zur Führung eines Seetagebuchs gilt eine Loseblattsammlung nicht als Schiffstagebuch und kann mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden. Elektronisches LogbuchDieser Teil folgt in Kürze |
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