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Befahrensregeln für Sportboote auf dem Elbe-Lübeck-KanalNeben der Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinnSchStO) gelten auf dem Elbe-Lübeck-Kanal besondere Befahrensregeln für Sportboote, die wir hier kurz zusammenfassen:
Geschwindigkeiten für SportbooteAuf dem ELK gilt für Sportboote eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Diese aber nur, wenn durch das Sportboot kein für die Uferanlagen gefährlicher Wellenschlag erzeugt wird. Zwischen der Lauenburger Schleuse und der Elbe sowie im Lauenburger Hafen gilt eine Geschwindigkeit von 4 km/h. Bei Annäherung an Baustellen, Baufahrzeugen, Schiffsliegeplätzen und Schleusenanlagen auf dem Kanal ist die Geschwindigkeit zu verringern, um Beschädigungen zu vermeiden.
Vor, in und zwischen den SchleusenSportboote haben keinen Anspruch auf eine sofortige Schleusung und werden generell erst nach der Berufsschifffahrt eingewiesen. In den Sommermonaten kann es wegen niedrigen Wasserständen und der vorrangigen Schleusung der Berufsschifffahrt zu Wartezeiten von bis zu zwei Stunden kommen. An den Eingangsschleusen Büssau und Lauenburg soll eine Anmeldung via Funk oder Telefon erfolgen. Einzelne Sportboote werden an den Eingangsschleusen eine Weile gesammelt, bis sie gemeinsam als Verbände einfahren. Alle Boote werden durch die Schleusenwärter von Schleuse zu Schleuse weiter gemeldet. Aus diesem Grund sollte eine Unterbrechung der Fahrt bei der, vor der Unterbrechung befahrenen, Schleuse mitgeteilt werden. Bei Wiederaufnahme der Fahrt soll eine erneute Anmeldung an der nächsten Schleuse erfolgen. Alle Schleusen mit Betriebszeiten, Mindestfahrtzeiten, Telefonnummern und Bildern Bei rotem Einfahrtsignal soll an den Wartebereichen der Schleusen festgemacht werden. Das Treibenlassen und Hin- & Herfahren vor den Einfahrtsbereichen ist zu unterlassen. Die Einfahrt darf erst nach Aufforderung bzw. grünem Einfahrtsignal erfolgen. In der Schleusenkammer sollte soweit wie möglich nach Vorn gefahren werden, damit die Kammer effektiv genutzt werden kann. Während der Schleusung sollen die Motoren ausgeschaltet werden. Der Aufenthalt auf dem eingezäunten Schleusengelände rund um die Schleusenkammer sollte möglichst vermieden werden. Für das Stilliegen und das Übernachten in den Vorhäfen außerhalb der Betriebszeiten der Schleusen ist grundsätzlich die Erlaubnis des Schleusenwärters einzuholen.
Angrenzende Seen nicht befahrenDas Befahren von Baggerseen und Kiesgruben im Verlauf des Elbe-Lübeck-Kanal ist verboten. Ausgenommen hiervon sind der Baggersee Güster und der Möllner Ziegelsee.
Seilfähre bei Kanal-km 43,65Bei Kanal-Kilometer 43,65 (Siebeneichen) quert eine Seilfähre den Kanal. Beim Betrieb der Fähre befindet sich das Führungsseil oberhalb der Wasserlinie. Bei Annährung an die Fähranlage ist ein langer Ton (4 Sekunden) abzugeben. Im Bereich der Fähre ist die Geschwindigkeit zu verringern. Merkblatt zu den Befahrensregeln von der WSV zum AusdruckenDas Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg hat ein Merkblatt für das Befahren des Elbe-Lübeck-Kanals mit Sport- und Kleinfahrzeugen herausgebracht, welches als PDF zum Ausdrucken zur verfügung steht: Merkblatt "Elbe-Lübeck-Kanal" des WSA Lauenburg
Die Schleusen auf dem Elbe-Lübeck-Kanal
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