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Funkbetriebszeugnis LRC (Long Range Certificate)
Das LRC Zeugnis berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei allen Sprech-Seefunkstellen. Dieses Funkbetriebszeugnis wird benötigt, wenn man am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System, kurz GMDSS) und am Sprechfunk im UKW-, Grenz- und Kurzwellenbereich sowie am Satellitenfunk auf See teilnehmen will. Ist ein Sportboot mit einer betriebsfähigen Seefunkanlage für Grenz- und Kurzwelle ausgestattet, ist das Long Range Certificate in Deutschland vorgeschrieben. Das heißt: Der Schiffsführer (nicht jemand anderes!) muss im Besitz des LRC sein.
Die Prüfung für das Sprechfunkzeugnis
Voraussetzung für die LRC Prüfung ist der bestandene SRC Teil. Die SRC Prüfung umfasst die Aufnahme von diktierten Meldungen im Englischen, die anschließend ins Deutsche zu übersetzen ist und einen deutschen Text der ins englische zu übersetzen ist. Anschließend werden innerhalb von 60 Minuten 24 Fragen durch ankreuzen beantwortet. Angegeben werden hier jeweils vier Antworten von den eine richtig ist. Damit die Prüfung als bestanden gilt müssen 19 Fragen richtig beantwortet werden. Im Anschluss an die Theorie Prüfung erfolgt die Praxisprüfung. Hier werden drei Pflichtaufgaben und vier Aufgaben zu sonstige Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft.
Die theoretische und praktische Prüfungsteil für das LRC Funkzeugnis
In der Prüfung für das LRC Zeugnis sind 14 Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten von denen jeweils eine richtig ist zu beantworten. Elf Fragen müssen durch ankreuzen richtig beantwortet werden und die Prüfung ist bestanden. Eine mündliche Prüfung ist nicht möglich.
Die praktische Prüfung ist aufgeteilt in 4 Pflichtaufgaben zum Not- und Dringlichkeitsverkehr sowie 4 allgemeinen Pflichtaufgaben zum Seefunk, Immarsat B und C.
Im Einzelnen werden folgende Kenntnisse erwartet:
- Bedienung von Grenzwellen – und Kurzwellenfunkanlagen
- Bedienen von Funktelexeinrichtungen
- Bedienen von Inmarsat B und C Anlagen
- Kenntnisse von NAVTEX
- Kenntnisse von EPIRBs Verkehrsabwicklung im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr auf
- Grenzwelle und Kurzwelle
- Empfang von Seefunk Sicherheitsinformationen
- Auswahl geeigneter Telekommunikationsverfahren
Voraussetzung und Unterlagen für den LRC Funkschein
- Mindestalter 18 Jahre, oder 17 Jahre + 9 Monate
- Kopie des Personalausweises
- 1 Passbild
- SRC Zeugnis, wenn bereits vorher erworben.
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