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Radarpatent (Radarschifferpatent, Radarschifferzeugnis)
Ein Radarpatent wird benötigt um ein Schiff (Sportboot oder Binnenschiff) mit Radar bei unsichtigem Wetter oder in der Nacht auf Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Ohne Radar darf ein Schiff bei Unsichtigkeit nicht auf den Binnenschifffahrtstraßen fahren. Auf den Seeschifffahrtstraßen ist das Radarpatent nicht vorgeschrieben - aber durchaus nützlich, wenn es darum geht unter Radar sicher zu navigieren. Das Radarpatent ist Europaweit gültig.
Die Prüfung für das Radarpatent
Die Prüfung ist unterteilt in eine theoretische und eine praktische. In der theoretischen Prüfungen müssen 60 Fragen durch ankreuzen der richtigen Antwort beantwortet werden. Hat der Prüfling mindestens 44 Fragen richtig beantwortet ist die Prüfung bestanden. Im Anschluss an die theoretische Prüfung folgt die praktische Prüfung. Hier muss der Prüfling das Gerät bedienen (einschalten, einstellen) und Radarbilder während der Fahrt deuten können. Außerdem muss er dem Rudergänger Kommandos erteilen. Zusätzlich müssen erforderliche Schallsignale und Funksprüche abgegeben werden. Der Prüfling muss mit Radar zu Tal und zu Berg fahren. Einfahren in ein Hafen sowie Ausfahren. Geprüft werden auch das Begegnen und Überholen, Halten und Anlegen sowie das Verhalten bei besonderen Vorkommnissen. Diese können zum Beispiel eine Störung am Radargerät sein.
Besteht der Prüfling einen Teil der Prüfung nicht (Praxis oder Theorie) kann der nichtbestandene Teil wiederholt werden.
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
- Mindestalter 18 Jahre
- SBF Binnen (oder Sportschifferzeugnis E oder Sportpatent)
- Passbild
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Funkzeugnis UBI oder USZ
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folgt in Kürze
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