Besatzungsvorschriften für gewerblich genutzte Sportboote
Besetzung von Sportbooten zu gewerblichen Zwecken nach der Anlage 4 der SeeSportBootVerordnung (SeeSpBootV)
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Besatzungservorschriften für gewerblich genutzte Sportboote auf See

Bei gewerblichen genutzten Sportbooten und Traditionsschiffen auf See reicht es nicht aus, wenn der Skipper alleine über einen Befähigungsnachweis verfügt. Je nach Größe des Schiffes und Fahrgebiet müssen zusätzlich Teile der Mannschaft im Besitz von Sportschifferscheinen verschiedener Klassen sein.

Besetzung gewerbsmäßig genutzter Sportboote (Anlage 4 zu §15 Abs. 2 SeeSpBootV)
Rumpflänge des Sportbootes / Fahrtgebiet Mindestbesetzung 1)

Bis 15 m Rumpflänge:

a) Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung

b) Küstengewässer

c) Küstennahe Seegewässer

d) Weltweite Fahrt

 

a) 1 x Sportbootführerschein-See

b) 1x Sportküstenschifferschein2)

c) 1x Sportseeschifferschein3)

d) 1x Sporthochseeschifferschein
1x Sportseeschifferschein

15 m bis 25 m Rumpflänge:

a) Küstengewässer

b) Küstennahe Seegewässer

c) Weltweite Fahrt

 

a) 1x Sportküstenschifferschein3)

b) 2x Sportseeschifferschein

c) 2x Sporthochseeschifferschein

Über 25 m Rumpflänge:

a) Küstengewässer

b) Küstennahe Seegewässer

c) Weltweite Fahrt

 

a) 2x Sportküstenschifferschein

b) 2x Sportseeschifferschein

c) 2x Sporthochseeschifferschein

 

1) Befähigungsnachweis entsprechend der Antriebsart des Sportbootes.

2) Sportboote, die innerhalb von 24 Stunden länger als zehn Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber oder einer Inhaberin des Sportbootführerscheins-See besetzt werden, der oder die den Nachweis nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 der Sportseeschifferscheinverordnung führt, dass er oder sie mindestens 300 Seemeilen auf Sportbooten mit der jeweiligen Antriebsart im Küstenbereich zurückgelegt hat.

3) Sportboote, die innerhalb von 24 Stunden länger als zehn Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber des Sportküstenschifferscheins besetzt werden.

 

Quellen und weitere Informationen:

SeeSportBootverordnung

 

ostsee-marinas.de

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